Ethikkommission
Die Ethik-Kommission der IU wird vom Senat ernannt und hat die Aufgabe, ethische Fragen berührende Forschungsvorhaben zu beurteilen und dazu Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission prüft und nimmt zu ethischen Grundsatzfragen des Wissenschaftsbetriebs, insbesondere zu Vorhaben der Forschung am Menschen beratend Stellung, die an der IU Internationale Hochschule durchgeführt oder von der Hochschule aus betreut werden. Sie stellt fest, ob derartige Forschungsvorhaben zu Bedenken in ethischer, wissenschaftlicher oder rechtlicher Sicht Anlass geben.
Aufgrund der quartalsmäßigen Sitzungstermine der Ethikkommission, ist es ratsam einen Antrag frühzeitig vor Beginn des Projektes zu stellen.
Die offiziellen Sitzungs-Termine der Ethik-Kommission für das Jahr 2024 sind folgende:
28. Februar 2024 (9:00 - 11:00 Uhr)
22. Mai 2024 (9:00 - 11:00 Uhr)
11. September 2024 (9:00 - 11:00 Uhr)
4. Dezember 2024 (9:00 - 11:00 Uhr)
Anträge können jeweils bis zu vier Wochen vor Sitzungstermin bei der Ethikkommission via Email gestellt werden.
Im Folgenden die dazugehörigen Antragsformulare und der Kodex der Ethikkommission:
Mitglieder der Ethikkommission
Die Ethikkommission besteht aus vier ständigen Mitgliedern. In konkreten Entscheidungsfällen aus Lehre und Forschung wird jeweils eine Fachperson (als Gast) aus dem Professor:innen-Kreis hinzugezogen, so dass Entscheidungen auf der Basis dieser fünf Personen getroffen werden können.
Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet die vom Senat der IU Internationale Hochschule im Januar 2021 beschlossene Kommissionssatzung, die hier als PDF zur Verfügung steht: Kommissionssatzung.
Prof. Dr. Stefanie André
Professur für Gesundheitsmanagement
Prof. Dr. Clare Hindley
Professur für Sprache und Kommunikation
Prof. Dr. Thomas Krössin
Professur für Gesundheitsmanagement
Prof. Dr. Holm Thieme
Professur für Therapiewissenschaften
Wenden sie sich gerne direkt an die Mitglieder der Kommission.
Wissenschaftliche Praxis
Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Die Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten wird aus der Gruppe der Professor:innen von der Hochschulleitung für 4 Jahre bestellt und vom Senat gewählt. Voraussetzung sollten nationale und internationale Forschungserfahrungen sein.
Die Ombudsperson ist Ansprechpartnerin für alle Angehörigen der Hochschule und berät bei Fragen zu guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie ist Vertrauensperson für Hochschulangehörige, die ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten anzeigen wollen bzw. sich dem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ausgesetzt fühlen. Anzeigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens haben schriftlich zu erfolgen.
Prof. Dr. Clare Hindley,
Ombudsfrau zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Sie haben Fragen zur Einhaltung der wissenschaftlichen Praxis oder zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten? Dann wenden sie sich gerne direkt an unsere derzeit amtierende Ombudsperson.